Was ist eigentlich Supervision, werde ich ab und zu gefragt.
Supervision heißt von weiter oben, von außen auf etwas drauf schauen.
Supervision beschäftigt sich in der Regel mit beruflichen Fragen. Auch
für ehrenamtlich Tätige kann Supervision sehr wichtig und sinnvoll sein.
In der Einzelsupervision z.B. entsteht ein Dreiecksverhältnis
zwischen dem Klienten, oder Supervidanten, seiner beruflichen Situation
und mir.
Meine Aufgabe ist dabei als außenstehende Person die Grenze zu erkennen
an der , wie bei einer Paartherapie, der Klient und seine berufliche
Situation gerade stehen. Nur kenne ich die berufliche Situation
lediglich aus den Berichten meines Klienten und muß versuchen, mir ein
neutrales Bild zu schaffen.
Meine Neutralität und Spiegelung ermöglicht es dem Klienten, die Grenze
selbst zu erkennen, eine selbstreflexive Suche und Lösungsstrategieen zu
entwickeln.
Die Kosten für Supervision werden vom Arbeitgeber übernommen.
Innerhalb einer ehrenamtlichen Tätigkeit sollten die Kosten für
Supervision ebenfalls vom Auftraggeber übernommen werden, dies muß im
Einzelfall geklärt werden.
Einzelsupervision ist gern per Telefon möglich.
Auf Wunsch biete ich Supervision auch sehr gern in Ihrer Einrichtung an. Setzen Sie Sich mit mir in Verbindung.
Supervision und Fallbesprechungen im Rahmen von Supervision haben sich in
allen psychosozialen und pädagogischen Berufen bewährt. Die Teamsupervision
bietet Raum für die Reflektion von Teamprozessen und für den kollegialen
Austausch bei Fallbesprechungen und fördert die Effektivität und Professionalität
der Arbeit. Dies gilt insbesondere in der reinen Fallsupervision .
Diese ermöglicht eine intensive Beschäftigung mit Klienten, Patienten, Kunden
oder Betreuten. Hier wird Raum gegeben zur vertieften Auseinandersetzung mit
besonderen Fragestellungen, die im Berufsalltag oft nicht möglich ist.
Einzelsupervision bietet die Möglichkeit, Situationen zu reflektieren, welche die Berufstätigkeit betrefffen. So kann die Qualität der Arbeit verbessert und eigene Kräfte können sinnvoller eingeteilt werden .
Behinderte Menschen sind innerhalb ihres Berufslebens zusätzlich zu den allgemeinen beruflichen Anforderungen vor weitere Aufgaben gestellt.
Behinderte Menschen im Berufsleben überfordern sich oftmals sehr! Sie meinen, sie müßten alles können und dürften keine Schwächen zeigen.
Sie müssen in einem höherem Maße wachsam für die persönlichen Grenzen sein
und diese formulieren und vertreten lernen!
Dies kann in einem gezielten Coaching trainiert werden!
Eine Gruppe innerhalb eines Kurses, einer Schulung, eines Seminares zu leiten, will gelernt sein, schnell entstehen Verstrickungen und Machtkämpfe.
Jede Grupppe braucht eine Leitung!
Der Gruppenleiter, die Gruppenleiterin gehört nicht zur anzuleitenden
Gruppe!
Der Gruppenleiter die Gruppenleiterin sollte die anzuleitende Gruppe als
eigenständige Person betrachten, welche sich entwickeln bzw. etwas
lernen will.
Die daraus entstehende Einsamkeit des Gruppenleiters der
Gruppenleiterin, gerade während mehrtägiger Schulungen oder Seminare,
aushalten und genießen lernen!
Innerhalb eines Coachings kann diese klare Haltung eingeübt und vertieft werden
Klar abgesteckte Grenzen auf beiden Seiten oder nicht genau definierte Hilfe
Seit Oktober 2000 haben Menschen mit Behinderung einen persönlichen
Rechtsanspruch auf Arbeitsplatzassistenz.
Arbeitnehmer_innen mit Behinderung erhalten demnach Geldleistungen, um
selbst einen Assistenten, eine Assistentin für sich anzustellen.
Assistenznehmer_innen sind nach diesem Modell gleichzeitig
Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber_in.
Innerhalb von Empfehlungen und Bestimmungen wird der Mensch mit einer
Behinderung vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber, dies bzgl. Seiner
Assistenzkraft. Gleichzeitig wird der Mensch mit einer Behinderung zum
Assistenznehmer, er ist also bzgl. Seines Arbeitgebers, Arbeitnehmer,
bzgl. Seiner Assistenzkraft Arbeitgeber und gleichzeitig
Assistenznehmer.
Diese Sprachverwirrung drückt, meiner Meinung nach, das gesamte
Hirarchiproblem aus, welches oftmals zwischen den Auftraggebern, also
den Menschen mit Behinderung und den Auftragnehmern, also den
Assistenzkräften, besteht.
Das der Mensch mit Behinderung, also der Auftraggeber, nicht in den
Rang eines Assistenzgebers gehoben werden kann, drückt für alle Seiten
aus, dass es hier nicht um reine Aufträge geht sondern auch um nicht
genau definierte Unterstützung und Hilfe.
Es gibt keine Regularien, keine Auftrags- und keine Anforderungsprofile
- weder für die Auftraggeber noch für die Auftragnehmer.
Beide Seiten müssen Ihre Regularien eigenständig erarbeiten, ohne dafür
geschult zu sein.
Dies erfordert für alle Beteiligten ein hohes Mas an sozialer Kompetenz,
birgt aber auch Gefahren!
Mein Angebot einer Supervision für AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen zielt darauf ab, genau an dieser Stelle, der gemeinsamen Grenze zwischen klaren Aufträgen und nicht genau definierter Hilfe, innere Klarheit zu gewinnen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Welche Themenbereiche innerhalb der beruflichen oder ehrenamtlichen Arbeit mit oder als Assistenzkraft sollten abgesteckt werden bzw. können zu Konflikten führen:
Innerhalb einer Einzelsupervision kann eine AssistenznehmerIn oder
eine Assistenzkraft an ihren persönlichen Grenzen arbeiten
Einzelsupervision ist auch per Telefonberatung möglich
Gruppen von AssistenznehmerInnen und Gruppen von Assistenzkräften können jeweils innerhalb eines Gruppencoaching an ihren spezifischen Grenzen und Themen arbeiten
Themen:
Für die Beziehungseinheit, das Tandem Assistenznehmer,
Assistenzkraft, haupt- oder ehrenamtlich
Innerhalb eines Seminares können beide Seiten ihre jeweiligen Grenzen
herausarbeiten und diese unter supervisorischer Anleitung wertschätzend
zusammen führen
Die einzelnen Themen können gern als interaktiver Vortrag mit anschließenden Arbeitsgruppen gebucht werden.
Setzen sie sich mit mir in verbindung