Guten Tag, wir begrüßen Sie ganz herzlich zu unserem Vortrag des DBSV.
Hörsehbehinderung – zwei Handicaps – höhere Barrieren im Kontakt?
Ich hoffe, Sie können alles gut verstehen, wir werden uns nun kurz vorstellen und dann frage ich noch einmal ob Sie alles gut verstehen können.
Mein Name ist Heike Herrmann, ich bin Referentin für hörsehbehinderte
und taubblinde Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenbundes in
Hessen, ich persönlich bin nicht hörsehbehindert, ich bin sehbehindert,
meine Augenkrankheit ist RP,
Retinitis pigmentosa
, und ich befinde mich,
wie ich es nenne, im Prozess der Erblindung.
Mein Name ist Ewald Hüngsberg, ich bin stellvertretender Leiter des
Gesprächskreises für Hörsehbehinderte und Taubblinde der Bezirksgruppe
Marburg des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e.V., ich bin
hörsehbehindert, schwerhörig aufgrund von Innenohrschwerhörigkeit,
sehbehindert aufgrund von grauem Star.
Heike Herrmann:
Ich hoffe, Sie können alles gut verstehen. Wir werden nun circa 20
Minuten referieren, danach können Sie gern Fragen stellen. Bitte Fragen
nur durch das Mikro stellen, Sie können ein Zeichen geben, wenn Sie eine
Frage haben, meine Assistentin wird dann zu Ihnen kommen und Ihnen das
Mikro bringen. Ich bitte Sie lediglich, durch das Mikro zu sprechen und
lassen Sie uns bitte gemeinsam versuchen, den Geräuschpegel hier in
diesem Raum so gering wie möglich zu halten, damit HörgeräteträgerInnen
alles gut verstehen können.
Ich werde nun etwas zu der Definition von Hörsehbehinderung sagen und
zu den medizinischen Ursachen dieser doppelten Sinnesbehinderung.
Danach wird Ewald Hüngsberg zu den Problemen hörsehbehinderter Menschen
innerhalb von Kommunikation sprechen, Lösungen benennen, welche die
Betroffenen sehen und suchen und etwas dazu sagen, wie Räume und
Situationen beschaffen sein müssen, damit hörsehbehinderte Menschen an
der gemeinsamen Kommunikation teilnehmen können, z.B. so wie dieser Raum
hier und nicht wie das Forum, welches ein Durchgangsraum mit vielen
Nebengeräuschen ist und deshalb sind wir heute hier und nicht im
Forum.
Ich frage an dieser Stelle bereits die Frage, die sich für mich an die
Ausführungen von Ewald Hüngsberg anschließt: Sind wir bereit, als
Person, als Verband, Räume und Situationen so zu gestalten, dass
hörsehbehinderte Menschen an der gemeinsamen Kommunikation teilnehmen
können?
Was ist Hörsehbehinderung?
Eine Definition von Hörsehbehinderung ist eigentlich nicht möglich.
Gibt man Hörsehbehinderung in google ein, bekommt man Taubblindheit. In
den Definitionen, die ich gefunden habe, wird Hörsehbehinderung entweder
als Synonym für Taubblindheit verwendet, also als ein anderes Wort für
ein und dasselbe oder Hörsehbehinderung wird quasi als Vorstufe von
Taubblindheit definiert, der Satz beginnt oftmals mit Hörsehbehinderung
und hört mit Taubblindheit auf.
Wenn man nun weiß, welch ein Stiefkind der Behinderungen Taubblindheit
ist, dann kann man sich vorstellen, welch ein Stiefkind der
Behinderungen Hörsehbehinderung ist.
Taubblindheit ist bis heute nicht als Behinderung eigener Art
anerkannt. Taubblinde Menschen haben in ihrem Schwerbehindertenausweis
die Merkzeichen Bl für blind und Gl für gehörlos.
Ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ist sehr wichtig, da mit
diesem Merkzeichen Ansprüche auf Versorgung mit geeigneten Hilfsmitteln
bei den Versorgungsämtern verknüpft sind. Blinde Menschen können hören
und werden mit Hilfsmitteln versorgt, die auf das Hören ausgerichtet
sind. Gehörlose Menschen können sehen und werden mit Hilfsmitteln
versorgt, die auf das Sehen ausgerichtet sind.
Blind plus gehörlos heißt, es kann wechselseitig kompensiert werden,
taubblinde Menschen können nicht den Ausfall eines Sinnes durch den
anderen Sinn ausgleichen.
Aus diesem Grund brauchen sie ein eigenständiges Merkzeichen, Tbl. Dies
fordert der „Gemeinsame Fachausschuss Taubblind“ GFTB mit Vorsitz durch
Wolfgang Angermann nun seit fünf Jahren mit nachstehender Resolution,
hier in einem Auszug:
„Resolution zum Merkzeichen Tbl für taubblinde Menschen im
Schwerbehindertenausweis
(…)
Der GFTB schlägt die Einführung eines neuen Merkzeichens für den
Schwerbehindertenausweis vor:
Tbl für Taubblindheit
Das Europäische Parlament hat in seiner Erklärung vom 12. April 2004
Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt. Es heißt dort u. a.:
Das Europäische Parlament
,,1. fordert die Organe der EU sowie die Mitgliedstaaten auf, die Rechte
der Hör-und Sehbehinderten anzuerkennen und ihnen Geltung zu
verschaffen;
2. erklärt, dass Hör-und Sehbehinderte dieselben Rechte wie alle EU-
Bürger haben sollten und diesen Rechten durch entsprechende Gesetze in
jedem Mitgliedstaaten Geltung verschafft werden sollte, die folgendes
beinhalten sollten:
Das spanische Parlament hat dies auf nationaler Ebene bereits
nachvollzogen durch seinen Beschluss vom 5. April 2005, "dass
Taubblindheit im Sinne einer besonderen Behinderung zu erkennen ist",
und der "Berücksichtigung der o.g. spezifischen Behinderung im Kontext
aller geltenden Verfügungen innerhalb der spanischen Rechtsordnung."
Wir erwarten auch von der Politik in Deutschland, dass sie Taubblindheit
als eine besondere Behinderung anerkennt und damit den Betroffenen
signalisiert, dass sie ihre Situation wahrnimmt und bereit ist, sich für
deren Besserung zu engagieren.
Dies kann durch ein besonderes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
geschehen.
(…)
Diese Definition drückt aus, dass sowohl Hörsehbehinderung als auch
Taubblindheit einen Schweregrad der Beeinträchtigung aufweist, der zur
Folge hat, dass ein natürlicher verwertbarer wechselseitiger Ausgleich
der noch verbleibenden jeweiligen Sinnesreste nicht stattfindet.
Dies heißt, es besteht keine Möglichkeit des Ausgleichs, ein
schlechteres Hören durch ein besseres Sehen und umgekehrt, sondern dass
lediglich bei hörsehbehinderten Menschen dieser Ausgleich „mit Hilfe
Dritter entwickelt werden muss“.
Dies beschreibt einen Schweregrad einer Hörsehbehinderung, den ich
bei den Menschen, die ich durch meine Arbeit im BSBH kennenlerne, nicht
vorfinde. Es gibt natürlich auch Mitglieder, deren Hörsehbehinderung
diesen Schweregrad aufweist; diese Mitglieder sind nahezu taubblind.
Circa 10% der Mitglieder des BSBH haben während einer
Mitgliederbefragung angegeben, hörsehbehindert zu sein, ich halte die
wirkliche Zahl für höher, und diese Mitglieder haben zu 90% eine
Hörsehbehinderung, die mit Taubblindheit oder nahezuer Taubblindheit in
keinster Weise in Verbindung steht.
Diese Hörsehbehinderung ist in der Regel eine Behinderung mit einer
mittelschweren Hörbehinderung und einer mittelschweren Sehbehinderung.
Eine Kompensierung ist auf einer mittleren Ebene möglich, die
Betroffenen haben in der Regel einen gewöhnlichen Spracherwerb, hören
und sehen unterschiedlich weniger oder mehr, lesen teilweise die
Brailleschrift
oder auch Schwarzschrift, sind in der Regel mit Hilfe des weißen
Langstockes eigenständig mobil.
Für diese Form der Hörsehbehinderung finde ich keine Definition.
Diese Behinderung scheint es offiziell nicht zu geben, diese Behinderung
beeinträchtigt das tägliche Leben, aber auf eine außerordentliche Art
und Weise.
Die Beschäftigung mit diesem Thema erinnert mich an den Weg, den
sehbehinderte Menschen hinter sich haben, als sie begannen darauf zu
bestehen, nicht blind, sondern sehbehindert zu sein. Als sie darauf
bestanden, dass eine Sehbehinderung eine eigenständige Behinderung sei,
mit eigenständigen Fragen, Hilfsmitteln, Lösungsansätzen, diese
Behinderung eine eigene Form der Beratung bräuchte.
Diese Auseinandersetzung führte letztendlich dazu, dass das Wort
Sehbehinderung in die Namen der Verbände aufgenommen wurde, der
hessische Blindenbund nun Blinden- und Sehbehindertenbund heißt.
Es gibt einen Schwerhörigenbund, einen Gehörlosenbund,
Taubblindenverbände, Blinden- und Sehbehindertenverbände, Verbände, die
sich mit einer Hörsehbehinderung als Behinderung eigener Art
beschäftigen, sind „Leben mit Usher“, „Pro Retina“ und natürlich der
DBSV, hier wird sich aber vornehmlich mit einer Hörsehbehinderung
beschäftigt, die mit einem Schweregrad aus der obigen Definition
beschrieben werden kann. Der Personenkreis, der von „Leben mit Usher“
oder „Pro Retina“ vertreten wird, ist zumeist von dem
Usher-Syndrom
betroffen.
Usher-Betroffene sind zunächst gehörlos oder schwerhörig, werden dann
sehbehindert. Dies ist eine völlig andere Behinderung als wenn ein
Betroffener zunächst sehbehindert und dann schwerhörig wird. Dies zeigt
wie facettenreich diese Behinderung ist; jedes Grad mehr sehen oder
weniger hören ist eine andere Behinderung.
Haben Menschen mit einer Hörsehbehinderung ein eigenes Merkzeichen?
Das haben sie natürlich nicht. Auch sie bräuchten ein eigenes
Merkzeichen, hinter welchem die Versorgung mit eigenständig für diese
Behinderung entwickelten Hilfsmitteln hinterlegt ist.
Bis heute gibt es nicht einmal Ärzte, die eine Hörsehbehinderung
behandeln, hörsehbehinderte Menschen, von denen ich hier spreche, gehen
bzgl. ihrer Sehbehinderung zum Augenarzt und bzgl. ihrer Hörbehinderung
zum HNO-Arzt.
In ihrem Schwerbehindertenausweis steht das Merkzeichen Bl für blind
oder sie erhalten als sehbehinderte Menschen Sehbehindertengeld. Die
Hörbehinderung wird in keinster Weise im Schwerbehindertenausweis
berücksichtigt.
Was ist Hörsehbehinderung medizinisch?
Usher ist eine erblich bedingte Kombination aus schwerer
Innenohrschwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit von Geburt an und RP,
Retinitis pigmentosa, eine Augenkrankheit, die in Schüben zur Erblindung
führt.
Es ist benannt nach dem englischen Augenarzt Charles H. Usher, der 1914
die rezessive Vererbung des Syndroms beschrieb. Es wird unterschieden in
Usher I, Usher II und Usher III!
Usher I heißt, die Betroffenen werden gehörlos geboren, lernen die
Gebärdensprache, richten ihr gesamtes Leben auf das Sehen aus, lernen
einen Beruf, der auf das Sehen ausgerichtet ist, machen ggf.
Führerschein und erhalten in der Regel im jungen Erwachsenenleben die
Diagnose RP, also drohende Erblindung.
Es wäre vermessen zu sagen, dass man sich vorstellen kann, was dies für
ein seelischer Schock ist und was dies für die Betroffenen bedeutet.
Hinsichtlich der Kommunikation heißt es, die Betroffenen verlieren ihre
Muttersprache, die Gebärdensprache, sie können weiterhin gebärden, mit
der Zeit aber die Gebärden der anderen immer weniger erkennen.
Sie erlernen in der Regel das taktile Gebärden und das Handalphabet
Lormen
sowie ggf. die Brailleschrift. Diese Kommunikationsformen sind meist
lediglich zu zweit möglich, nicht innerhalb von Gruppen und nicht über
eine große räumliche Distanz, wie das Gebärden.
Usher I-Betroffene benötigen mit der Zeit dringend gut ausgebildete
Taubblindenassistenten
an ihrer Seite um ein eigenständiges Leben führen sowie an Kommunikation
teilnehmen zu können und nicht in Abhängigkeit und Isolation zu
geraten.
Usher II bedeutet frühe schwere Innenohrschwerhörigkeit, die
Betroffenen tragen Hörgeräte, richten ihr Leben auf das Sehen aus, haben
einen Spracherwerb, kompensieren das schlechte Hören innerhalb von
Kommunikation durch das Ablesen von den Lippen, interpretieren der
Gestik, Mimik sowie der Körpersprache. Sie erlernen einen Beruf, der auf
das Sehen ausgerichtet ist, machen ggf. einen Führerschein und erhalten
im jungen Erwachsenenleben die Diagnose RP, also drohende Erblindung.
Auch dies ist für die Betroffenen ein seelischer Schock.
Das Ablesen von Lippen, das Interpretieren der Gestik, Mimik und der
Körpersprache wird mit der Zeit immer schwieriger, besonders in Gruppen.
Es kommt auf das Licht an und darauf, wie die einzelnen Personen einer
Gruppe in das immer kleiner werdende Gesichtsfeld genommen werden
können.
Usher II-Betroffene werden mit der Zeit ebenfalls das Lormen und ggf.
die Brailleschrift erlernen müssen und sind mit zunehmender
Sehbehinderung ebenfalls auf qualifizierte Taubblindenassistenz
angewiesen.
Usher III kommt in Deutschland bisher nicht vor, lediglich in Finnland,
es bedeutet spät einsetzende Schwerhörigkeit und spät einsetzende RP.
Medizinische Ursachen für Hörsehbehinderung, wie ich sie im BSBH
kennen lerne:
Dies sind Betroffene, die meist ab der Geburt sehbehindert sind, oft
auch gleichzeitig hörbehindert; diese zweite Sinnesbehinderung wurde
aber oftmals erst mit dem Schulbeginn oder als Jugendliche, als junge
Erwachsene diagnostiziert.
Zu dem Thema der Kommunikation dieser Betroffenen sagt Ewald Hüngsberg
gleich mehr, ich erlebe die Betroffenen als Einzelkämpfer, die sich je
nach Seh- oder Hörrest und je nach Charakter und/oder
Persönlichkeitsstärke durchschlagen und sich mit eigenen Strategien
innerhalb von Gruppen bewegen oder diese meiden.
Medizinische Ursachen sind
Dann gibt es natürlich zusätzlich die immer größer werdende Gruppe von Betroffenen, die im Alter hörsehbehindert werden, Ursachen hierfür sind
Menschen, die im Alter hörsehbehindert werden, ziehen sich oftmals sehr zurück, sie können die aufkommenden Ängste und Stresssituationen nicht mehr bewältigen, haben selten die Kraft sich durchzusetzen und dafür einzusetzen, Rücksicht einzufordern.
Die psychosozialen Folgen einer Hörsehbehinderung, wie Stress, Ängste, Verspannung durch beständige Konzentration, drohende Depression durch drohende Isolation sind ein eigenständiges Thema, sollen aber hier erwähnt sein, da ein Eingebundensein in soziale Systeme wie Vereine dem entgegenwirken kann.
Ewald Hüngsberg
Fehlender Blickkontakt, schlechtes Gehör, was bedeutet dies für die
Kommunikation miteinander und für das Verstehen von Kommunikation?
Welche Kommunikationsform ist für Menschen mit Hörsehbehinderung sehr ungünstig?
Gespräche innerhalb einer Gruppe können sehr schwer verständlich
sein.
Schwieriger wird es, wenn die Teilnehmer dieser Gruppe durcheinander
sprechen.
Wenn noch andere Menschen in weiteren Gruppen innerhalb desselben Raumes
sprechen, wird es noch schwieriger etwas zu verstehen.
Dann ist das Gesprochene der Gruppe, in der derjenige sitzt, kaum zu
unterscheiden von dem Gesprochenen der anderen Gruppen.
Es kommt auch auf den Raum an. Wenn der Raum hallig ist und
Nebengeräusche vorhanden sind, wie z.B. Geschirrklappern, Musik,
Gespräche im Hintergrund, wird alles sehr unverständlich.
Denn Hörgeräte verstärken auch diese Neben- und Hintergrundgeräusche.
Welche Lösungen finden Menschen mit Hörsehbehinderung, um einer Kommunikation zu folgen?
Welche Kommunikationsform wäre hilfreich?
Ich, Heike Herrmann, möchte meine zu Beginn gestellte Frage an dieser Stelle noch einmal wiederholen: Sind wir bereit, als Person, als Verband, Räume und Situationen so zu gestalten, dass hörsehbehinderte Menschen an der gemeinsamen Kommunikation teilnehmen können?
Hierzu einige wenige Ausschnitte aus Interviews, die ich mit
Betroffenen führte:
Heike: Wie wäre es, wenn man sagen würde, Stammtisch, zwei Stunden, die
erste Stunde müssen alle, so wie während der Vorstellungsrunde,
nacheinander sprechen, deutlich, sich nicht ins Wort fallen, eine Stunde
diszipliniert sprechen.
Danach dürfen dann alle wie sie wollen durcheinander sprechen?
Interviewpartner: Tja, bei besonderen Veranstaltungen wie
Hörsehbehindertentreffs oder Bezirksmitgliederversammlungen, da schon,
da müsste man es zu Beginn sagen und es müssten sich dann möglichst alle
dran halten. Es dürfte nicht dazwischen gesprochen werden, dies bedarf
aber einer gewissen Übung und auch Geduld mit den Leuten.
Heike: Aber Du meinst von Stammtischen kann man das nicht verlangen?
Interviewpartner: Nein, das halte ich für nicht realisierbar.
Heike: Ist interessant, denn die Mehrzahl sagt das genau so und dann
denke ich, vor zehn oder zwanzig Jahren, wie hat man da über
Barrierefreiheit gesprochen und was ist heute möglich und dass hier so
gleich gesagt wird, nein, bei Stammtischen können wir das nicht
verlangen.
Heute würde man es nicht wagen, Räume anzubieten, die nicht barrierefrei
sind.